Frage des Monats vom April 2017
? Herr B. hat Epilepsie und ist in einer Maschinenfabrik im Büro angestellt. Sollte es wegen seiner Erkrankung Probleme am Arbeitsplatz geben, kann der örtliche Integrationsfachdienst (IFD) häufig weiterhelfen. Welche Aufgaben hat der IFD?
Juliane Schulz Bernhard Brunst
Epilepsie-Fachberater
Sprecher NEA Hessen

Integrationsfachdienste - kurz IFD - beraten und unterstützen sowohl Arbeitgeber, die behinderte und schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen, wie auch schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben oder bei der Suche nach einem passenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste sind für diese Aufgabe besonders qualifiziert. Neben einem sozial-/pädagogischen Studium und der erforderlichen beraterischen Ausbildung bringen sie meist auch Erfahrungen aus Vorberufen (Industrie, Handwerk, Handel oder Verwaltung) mit. Die Integrationsfachdienste kennen sich mit allen Formen von Behinderungen aus.

Sie beraten alle Beteiligten neutral und unparteiisch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste unterliegen der Schweigepflicht (Sozialdatenschutz).

Die hessischen Integrationsfachdienste arbeiten eng mit dem Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, den kommunalen Trägern und den Rehabilitationsträgern auf der gesetzlichen Grundlage des SGB IX (§109) zusammen. Sie haben so den Überblick über alle Unterstützungsmöglichkeiten, die schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben und ihren Arbeitgebern zur Verfügung stehen.

Die Leistungen der Integrationsfachdienste sind für behinderte und schwerbehinderte Menschen und für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen kostenlos.

Finanziert wird die Arbeit der Integrationsfachdienste zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen aus der Ausgleichsabgabe, die alle Arbeitgeber zahlen müssen, die weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Für behinderte Menschen ohne Schwerbehindertenausweis trägt der zuständige Rehabilitationsträger die Kosten.

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