Frage des Monats vom Mai 2017
? Die Tochter (13 Jahre) von Frau M. hat Epilepsie und Probleme in der Schule. Sie fragt: Welche Nachteilsausgleiche gibt es für ihre Tochter in der Schule?
Juliane Schulz Bernhard Brunst
Epilepsie-Fachberater
Sprecher NEA Hessen

Informationen zu den Nachteilsausgleichen für chronisch kranke oder behinderte Schüler können in den einzelnen Bundesländern an verschiedenen Stellen gefunden werden. Zum Beispiel in der Zeugnis- verordnung, aber auch in Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und Erlassen. Über Art und Umfang eines zu gewährenden Nachteilausgleichs entscheidet auf Antrag die Schulleitung in Absprache mit den unter- richtenden Lehrkräften und ggf. auch mit dem zuständigen Förderzentrum bzw SPZ. Die Realisierung von Nachteilsausgleichen im Schulalltag kann wie folgt aussehen:

Bei immer wieder notwendigen, längeren stationären Krankenhausaufent- halten können auch Hausunterricht, eine Reduzierung der Hausaufgaben oder der Zahl der Unterrichtsstunden bewilligt werden.

Von prinzipiellen Verboten, wie Ausschluss von Sportangeboten oder Klassenfahrten, ist unbedingt abzusehen. Es ist vielmehr nach individuellen Lösungen zu suchen, sodass sich das Kind an allen Aktivitäten der Schule beteiligen oder zumindest diesen beiwohnen kann.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet gerne ihre regionale Epilepsieberatungsstelle.

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