Vor der Urlaubszeit ein paar wichtige Informationen, die man bei der Planung einer Reise beachten sollte: |
Bernhard Brunst Epilepsie-Fachberater Sprecher NEA Hessen |
Wir leben in einer mobilen Welt, in der das Reisen auch bei chronischer Erkrankung oder Behinderungen selbstverständlich geworden ist. Das gilt auch für Menschen mit Epilepsien. Welche Reisen sich der Einzelne problemlos zumuten kann und wie anstrengend diese sein dürfen, hängt vor allem von der Art und Schwere der Erkrankung ab. Deshalb sind bei größeren Reisen, insbesondere bei Flugreisen, stets eine individuelle Beratung und eine Rücksprache mit dem behandelnden Neurologen ratsam. Darüber hinaus gibt es einige sinnvolle allgemeine Regeln für eine optimale Reiseplanung. In diesem Zusammenhang empfehle ich die Mitnahme des Internationalen Epilepsie Notfallausweises.
(Bezug: Projekt IENA, IfA Köln e.V. Postfach 101853, 50458 Köln)
- Vor Reisen, insbesondere in tropische Länder, sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, was beim Auftreten von Magen-Darm-Infektionen zu beachten ist.
- Vor einer Reise ins Ausland sollte immer geprüft werden, ob die Krankenkasse auch dort die Behandlungskosten und ggf. den Rücktransport übernimmt.
Beim Abschluss von Reiserücktritts- oder Urlaubskranken- versicherung sollte geprüft werden, ob diese auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen/Behinderungen gelten. - Bei allen Fernreisen sollten die Medikamente gegen die Epilepsie in ausreichender Menge sowohl im Handgepäck als auch im Koffer mitgenommen werden und es sollte – am besten in englischer Sprache – eine ärztliche Bescheinigung und Verordnung mitgeführt werden, aus der die Notwendigkeit der regelmäßigen Medikamenteneinnahme hervorgeht.
- Menschen mit Epilepsien, bei denen eine Verschiebung des Schlaf-Wachrhythmus Anfälle provozieren kann, sollten bei Reisen in andere Zeitzonen mit dem behandelnden Arzt besprechen, wie das erhöhte Risiko minimiert werden kann.
- Kommt es bei Fernreisen zu Zeitverschiebungen, sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, wie die Einnahmezeitpunkte der Medikamente an die veränderten Zeitzonen angepasst werden können
- In einigen Fällen sind für Fernreisen bestimmte Impfungen vorgeschrieben. Bevor Menschen mit Epilepsien sich einer solchen Impfung unterziehen, sollten sie mit ihrem behandelnden Arzt besprechen, ob dabei aufgrund ihrer Erkrankung ggf. Besonderheiten zu beachten sind.
Viele Fluggesellschaften halten es für erforderlich, dass sie vor Reisebeginn über das Vorliegen einer Epilepsie informiert werden. Auch hier ist wieder die Art und der Umfang der epileptischen Anfälle für eine Information von Bedeutung. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Fluggesellschaften Sorge davor haben, dass ein epileptischer Anfall eine Notlandung erforderlich machen könnte, die mit hohen Kosten verbunden ist.
Was die Aktivitäten im Urlaub betrifft, so gelten auch dort die allgemeinen Hinweise zur Risikoeinschätzung ihres Neurologen. Diese gelten insbesondre für Aktivitäten in der Höhe und in (offenen) Gewässern. Wer also beispielsweise zu Hause nicht auf Leitern steigt, weil es bei den Anfällen zu Stürzen kommt, sollte im Urlaub nicht unbedingt Bergwanderungen unternehmen, die mit einer Absturzgefahr verbunden sind.
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