Frage des Monats vom Oktober 2016
? Im Rahmen der derzeitigen hessenweiten Aufklärungskampagne „Epilepsie braucht Offenheit“, fragte Herr K. der noch nicht anfallsfrei ist, am Info-Stand: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis zu bekommen?
Bernhard Brunst Epilepsiefachberater Bernhard Brunst
Epilepsiefachberater
Bei Epilepsien kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigung (GdS) festgestellt werden. Er richtet sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Anfälle. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als anerkannt schwerbehindert und kann bestimmte Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Bei Epilepsie sind die Voraussetzungen für das Merkzeichen G im Schwer- behindertenausweis gegeben, wenn es durch die Art und Häufigkeit der Anfälle zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr kommt. Davon kann man ausgehen, wenn es sich um hirnorganische Anfälle ab einer mittleren Anfallshäufigkeit (generalisierte und komplex fokale Anfälle mit Pausen von Wochen oder kleine und einfach fokale Anfälle mit Pausen von Tagen) mit einem GdB von mindestens 70 handelt und diese überwiegend tagsüber auftreten.
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